Erfahren Sie wie Sie in den Genuss von einem Krankenkassenzuschuss kommen können
Sie haben sich dazu entschieden, Ihre Gesundheit durch eine Ernährungsberatung oder -therapie in meiner Praxis zu erhalten und zu fördern? Unabhängig, ob Sie sich für eine Einzelberatung oder eine Gruppenberatung entschieden haben, unterstützen einige gesetzliche Krankenkassen Ihren Einsatz mit einen Krankenkassenzuschuss für gesundheitsfördernde Vorsorgeleistungen (Beratungen im Präventionsbereich § 20 SGB V) oder ernährungstherapeutische Behandlungen (Beratungen im Rehabilitationsbereich § 43 SGB V). Ob und in welcher Höhe Sie einen Krankenkassenzuschuss erhalten, entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzellfall. Gerne informiere ich Sie über Ihre persönlichen Möglichkeiten und stelle Ihnen alle wichtigen Unterlagen wie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und einen Kostenvoranschlag für einen Antrag zur Verfügung.